LG Köln - Urteil vom 12.05.2005
30 O 495/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2005, 331

Haftung der Unfallbeteiligten für Schäden durch einen Rettungshubschrauber

LG Köln, Urteil vom 12.05.2005 - Aktenzeichen 30 O 495/03

DRsp Nr. 2008/11057

Haftung der Unfallbeteiligten für Schäden durch einen Rettungshubschrauber

Der Fahrer eines verunfallten Fahrzeugs ist für Schäden am Rettungshubschrauber (hier: Kollision mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer auf eisglatter Fahrbahn) nicht verantwortlich.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2005, 331