Haftung der Unfallbeteiligten für Schäden durch einen Rettungshubschrauber
LG Köln, Urteil vom 12.05.2005 - Aktenzeichen 30 O 495/03
DRsp Nr. 2008/11057
Haftung der Unfallbeteiligten für Schäden durch einen Rettungshubschrauber
Der Fahrer eines verunfallten Fahrzeugs ist für Schäden am Rettungshubschrauber (hier: Kollision mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer auf eisglatter Fahrbahn) nicht verantwortlich.