Haftung des Gastwirts aus einem Verwahrungsvertrag über ein abgestelltes Kraftfahrzeug; Mitverschulden des Gastes
BGH, Urteil vom 29.01.1969 - Aktenzeichen I ZR 18/67
DRsp Nr. 1994/5888
Haftung des Gastwirts aus einem Verwahrungsvertrag über ein abgestelltes Kraftfahrzeug; Mitverschulden des Gastes
1. Ein zwischen dem Inhaber des Hotels und dem Gast hinsichtlich des Kraftwagens des Gastes geschlossener Verwahrungsvertrag erstreckt sich auch auf den Inhalt des Kfz einschließlich des Kofferraumes. 2. Beläßt der Gast Gegenstände im Kfz, so kann darin im Falle eines Schadeneintritts ein nach § 254BGB zu beurteilendes Mitverschulden des Gastes liegen.