1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 10. Mai 2011 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.689,15 EUR festgesetzt.
I. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt der Kläger die beklagte Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz in Anspruch, nachdem ein dem Kläger gehörender LKW und der dazugehörige Auflieger infolge eines Brandes beschädigt wurden.
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