I. Der Kläger macht Ansprüche aus einer Kaskoversicherung geltend, die er für einen PKW der Marke BMW, Modell mit dem amtlichen Kennzeichen unterhielt und der die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung Stand 01.04.2000 (
Der PKW wurde am 13. 10. 2000 in auf dem Parkplatz des Verwaltungsgebäudes der in (teilweise) ausgeschlachtetem Zustand aufgefunden. Der Kläger hat behauptet, hierbei habe es sich um das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug gehandelt, welches ihm während eines Urlaubs zwischen dem 02.10.2000 und dem 11. 10. 2000 gestohlen worden sei.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|