LG Lübeck - Urteil vom 23.09.2005
2 O 49/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 40 Abs. 6 Zeichen 120, 121 ; BGB § 823 Abs. 1 § 839 ;
Fundstellen:
DAR 2006, 282

Haftung des Trägers der Straßenbaulast bei Schäden an einem PKW an einer Fahrbahnverengung

LG Lübeck, Urteil vom 23.09.2005 - Aktenzeichen 2 O 49/04

DRsp Nr. 2008/13696

Haftung des Trägers der Straßenbaulast bei Schäden an einem PKW an einer Fahrbahnverengung

Hat eine Gemeinde zur Regulierung des fließenden Verkehrs durch Anlegung eines Pflanzbeets eine normal ausgebaute Straße auf weniger als zwei Fahrstreifen verengt, ohne hierdurch auf Anbringung der Zeichen 120 oder 121 zu § 40 Abs. 6 StVO hinzuweisen, so ist jedenfalls dann, wenn das Hindernis schwer erkennbar war, weil die Kantsteine farblich an die Fahrbahn angepasst sind, im Falle eines Schadens die Gemeinde zum vollen Schadensersatz verpflichtet.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 40 Abs. 6 Zeichen 120, 121 ; BGB § 823 Abs. 1 § 839 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.

Der Kläger befuhr mit seinem Pkw am 01. November 2003 gegen 15.40 Uhr die Sch.-Straße in O. in Holstein in Fahrtrichtung Innenstadt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in der Sch.-Straße beträgt 50 km/h.