Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.
Der Kläger befuhr mit seinem Pkw am 01. November 2003 gegen 15.40 Uhr die Sch.-Straße in O. in Holstein in Fahrtrichtung Innenstadt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in der Sch.-Straße beträgt 50 km/h.
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