1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 17. Juli 2008 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 53.173,37 nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 07.02.2008 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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