I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.02.2016 -
II. Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
III. Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 66 % und der Beklagte zu 34 %, die zweitinstanzlichen Kosten tragen die Klägerin zu 49 % und der Beklagte zu 51 %.
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