OLG Saarbrücken - Urteil vom 26.02.2014
5 U 64/13
Normen:
VVG § 61;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 25.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 65/13

Haftung eines Versicherungsmaklers wegen fehlerhafter Beratung über die Nachteile eines BasisrentenversicherungsvertragesDarlegung- und Beweislast bei Fehlen von Hinweisen auf die Beratung in der Dokumentation

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.02.2014 - Aktenzeichen 5 U 64/13

DRsp Nr. 2015/16601

Haftung eines Versicherungsmaklers wegen fehlerhafter Beratung über die Nachteile eines Basisrentenversicherungsvertrages Darlegung- und Beweislast bei Fehlen von Hinweisen auf die Beratung in der Dokumentation

Macht ein Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche gegen einen Versicherungsmakler wegen fehlerhafter Beratung über die Nachteile eines Basisrentenversicherungsvertrages (fehlende jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals) geltend, muss der Versicherungsmakler substantiiert darlegen, welche Informationen er bei Vertragsanbahnung erteilt hat. Erfüllt darüber hinaus die Beratungsdokumentation keine Hinweise zu einer Aufklärung über diese Nachteile, ist davon auszugehen, dass es an einer solchen Beratung gefehlt hat.