Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 6.5.2016 (Az.: Bö
Die Parteien können bis zum 22.08.2016 Stellung nehmen, eine Entscheidung des Senats wird nicht vor dem 24.08.2016 ergehen.
3.Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 7.789,19 €.
I.
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