OLG Celle - Urteil vom 07.06.2017
14 U 157/16
Normen:
StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 14; BGB § 249; BGB § 421; BGB § 823 Abs. 1; VVG § 115 S. 4; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflVG § 1;
Fundstellen:
NJW-RR 2017, 990
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 12.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 11/16

Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

OLG Celle, Urteil vom 07.06.2017 - Aktenzeichen 14 U 157/16

DRsp Nr. 2017/7993

Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Kollision eines fast die gesamte Fahrbahnbreite einnehmenden Anhängergespann mit geöffneter Fahrertür eines geparkten Pkw

1. Bei einem fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespann erhöht sich dessen Betriebsgefahr, da der Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen nicht ohne in den Gegenverkehr zu geraten eingehalten werden kann. 2. Bei Kollision eines fast die gesamte Fahrbahn einnehmenden Anhängergespanns mit einer unter Verstoß gegen § 14 StVO geöffneten Fahrertür eines Pkw tritt die dann erhöhte Betriebsgefahr des Anhängergespanns hinter dem Alleinverschulden des Halters des geparkten Pkw nicht vollständig zurück.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. September 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover geändert und das am 27. April 2016 verkündete Versäumnisurteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise aufgehoben und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.548,65 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Januar 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten.