Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Juni 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade [5 O 57/19] wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Stade sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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