Haftungssystem

Autor: Hering

Schadenersatzansprüche lassen sich allein auf Verschulden stützen. Eine Gefährdungshaftung gibt es nicht.

Rechtsgrundlagen sind neben dem common law das Straßenverkehrsgesetz (road traffic act). Dem Schädiger muss also zumindest Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Liegt ein Mitverschulden auf Seiten des Anspruchstellers vor, wird die Haftung gequotelt.