Haftungssystem

Autoren: Decker/Lentz

Die Haftung ist auf Verschulden beschränkt. Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen ist die Verschuldenshaftung nach Art. 1382 ff. Code Civil.

Hier gilt die Besonderheit, dass nur der Fahrer eines Kraftfahrzeugs verantwortlich ist. Insoweit besteht auch eine Verschuldensvermutung nach § 1384 Abs. 1 Code Civil, die allerdings vom Fahrer widerlegt werden kann, wenn er beweist, dass der Unfall durch ein unvorhersehbares Ereignis, das nicht auf einen Mangel am Fahrzeug beruht, verursacht worden ist.

Mitverschulden des Geschädigten oder Dritter (vor allem, wenn das Verschulden durch das Handeln eines Dritten, welches die Bedingungen der höheren Gewalt erfüllt, verursacht wird) wird berücksichtigt.