Haftungsverteilung bei Anfahren eines alkoholisierten, vom Rad gefallenen Radfahrers
BGH, Urteil vom 12.10.1965 - Aktenzeichen VI ZR 81/64
DRsp Nr. 2008/15126
Haftungsverteilung bei Anfahren eines alkoholisierten, vom Rad gefallenen Radfahrers
Stürzt ein stark unter Alkoholeinfluss stehenden Radfahrer, der unmittelbar vor einem herannahenden Lastzug vom Fahrbahnrand aus sein Fahrrad zu besteigen versucht, und gerät er unter den Lastzug, so tritt die Betriebsgefahr des Lkw vollständig zurück.