KG - Urteil vom 10.05.1984
12 U 1387/83
Normen:
BGB § 254 ; StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1985, 3

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers

KG, Urteil vom 10.05.1984 - Aktenzeichen 12 U 1387/83

DRsp Nr. 1994/7880

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers

1. Es gereicht einem Fußgänger nicht ohne Weiteres zum (Mit-)Verschulden, wenn er zur Vermeidung eigenen Schadens die Fahrbahn an einem ampelgeregelten Übergang oder an einem Fußgängerübergang hätte überschreiten müssen. Hierfür kommt es vielmehr entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.