OLG München - Urteil vom 09.07.1993
10 U 6681/92
Normen:
StVO § 18 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 87, 270
r+s 1994, 374

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers auf dem Standstreifen der Autobahn nach einem Verkehrsunfall

OLG München, Urteil vom 09.07.1993 - Aktenzeichen 10 U 6681/92

DRsp Nr. 1995/3831

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers auf dem Standstreifen der Autobahn nach einem Verkehrsunfall

Wird nach einem Unfall auf der BAB der Fahrer als Fußgänger auf dem Weg zur Notrufsäule von einem unerlaubt den Seitenstreifen befahrenden Kraftfahrer angefahren, kann dessen Alleinhaftung gerechtfertigt sein.

Normenkette:

StVO § 18 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision der Bekl. durch Beschl. v. 19.04.1994 (VI ZR 276/93) nicht angenommen.

Fundstellen
VRS 87, 270
r+s 1994, 374