Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers durch einen unbeleuchteten Pkw
KG, Urteil vom 26.06.1969 - Aktenzeichen 12 U 793/69
DRsp Nr. 1994/8087
Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers durch einen unbeleuchteten Pkw
»1. Einstweilige Verfügungen auf Zahlung von Schadenersatzrenten gemäß §§ 843, 844 Abs. 2BGB, §§ 10 Abs. 2, 11StVG sind in der Berufungsinstanz auch dann zulässig, wenn wegen dieser Ansprüche bereits ein vorläufig vollstreckbares Urteil vorliegt, dem Beklagten aber nachgelassen ist, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.2. Zur Bemessung der im Wege der einstweiligen Verfügung zuzubilligenden Schadenrenten.3. Erfasst bei Dunkelheit auf einem beleuchteten Fußgängerüberweg (StVO Anl Bild 30c) ein ohne Licht fahrendes KFZ einen Fußgänger, so trifft diesen im Allgemeinen kein oder kein gemäß § 254 Abs. 1BGB, § 9StVG erhebliches mitwirkendes Verschulden.«