OLG München - Urteil vom 30.10.1992
10 U 4002/92
Normen:
BGB § 823 § 254 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 86, 253
r+s 1994, 54

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers zur Nachtzeit in einem erleuchteten Kreuzungsbereich

OLG München, Urteil vom 30.10.1992 - Aktenzeichen 10 U 4002/92

DRsp Nr. 1994/12716

Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers zur Nachtzeit in einem erleuchteten Kreuzungsbereich

»Hat ein Fußgänger nachts in einem erleuchteten Kreuzungsbereich die Fahrbahn betreten, weil er ein vor einer auf "Rot" geschalteten Ampel stehendes Fahrzeug irrtümlich für ein Taxi gehalten hat, und wird er von einem Pkw erfasst, der bei Umschalten der Ampel auf "Grün" verkehrswidrig rechts an dem noch stehenden Pkw vorbeifahren will, so kann ein Mitverschulden des Fußgängers hinter dem groben Verschulden des (stark alkoholisierten) Pkw-Fahrers zurücktreten.«

Normenkette:

BGB § 823 § 254 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision der Bekl. durch Beschl. v. 19. 10.1993 - VI ZR 82/93 - nicht angenommen.

Fundstellen
VRS 86, 253
r+s 1994, 54