BGH - Urteil vom 09.02.1982
VI ZR 59/80
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
DAR 1982, 226
MDR 1982, 569
VRS 62, 338
VersR 1982, 441
Vorinstanzen:
OLG Celle,
LG Verden,

Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

BGH, Urteil vom 09.02.1982 - Aktenzeichen VI ZR 59/80

DRsp Nr. 1994/4918

Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Straße laufenden Kindes

»1. Ein unabwendbares Ereignis steht nicht fest, wenn und soweit der an sich unvermeidbare Zusammenstoß eines Kfz mit einem Fußgänger bei gesteigerter Aufmerksamkeit des Fahrers möglicherweise weniger folgenschwer gewesen wäre.«2. Volle Haftung eines PKW bei Kollision mit einem plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Kind.

Normenkette:

StVG § 7 ;

Tatbestand:

Am 2. Januar 1977 wurde die damals 6 3/4 Jahre alte Klägerin bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt, der sich gegen 19.00 Uhr auf der Landesstraße ... innerhalb der Ortschaft D. ereignete.