Haftungsverteilung bei Anfahren eines rückwärts auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers
OLG Köln, Urteil vom 26.01.2010 - Aktenzeichen I-3 U 91/09
DRsp Nr. 2010/15269
Haftungsverteilung bei Anfahren eines rückwärts auf die Fahrbahn tretenden Fußgängers
Tritt ein Fußgänger im Zuge des Einweisens eines Fahrzeugs rückwärts auf die Fahrbahn, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten und wird er von einem Fahrzeug erfasst, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen, da dem Verschulden des Fußgängers ein Verkehrsverstoß des Pkw-Fahrers gegenüber steht, der darin besteht, dass er angesichts des einweisenden Fußgängers die Unfallstelle nicht mit größerem Sicherheitsabstand umfahren hat.