SchlHOLG vom 20.10.1994
7 U 135/93
Normen:
BGB § 823 § 847 § 254 ; StVG § 7 § 9 ;
Fundstellen:
SP 1994, 409
VRS 90, 87
VersR 1996, 386

Haftungsverteilung bei Anfahren eines vor dem Fahrzeug knienden Arbeiters auf einem Werksgelände

SchlHOLG, vom 20.10.1994 - Aktenzeichen 7 U 135/93

DRsp Nr. 1995/9918

Haftungsverteilung bei Anfahren eines vor dem Fahrzeug knienden Arbeiters auf einem Werksgelände

1. Besteigt ein Kraftfahrer seinen Pritschenwagen, den er kurzfristig auf einem Werksgelände abgestellt hat und überrollt beim Anfahren einen vor dem Fahrzeug knienden Arbeiter, dann trifft ihn an dem Unfall deshalb ein Verschulden, weil er aufgrund eines in der Nähe des Fahrzeugs liegenden Kabels mit Arbeiten in der Umgebung seines Fahrzeugs rechnen musste.2. Das Mitverschulden des verletzten Arbeiters beträgt 30 %.

Normenkette:

BGB § 823 § 847 § 254 ; StVG § 7 § 9 ;

Hinweise:

nicht rechtskräftig

Fundstellen
SP 1994, 409
VRS 90, 87
VersR 1996, 386