Haftungsverteilung bei Anfahren eines vor dem Fahrzeug knienden Arbeiters auf einem Werksgelände
SchlHOLG, vom 20.10.1994 - Aktenzeichen 7 U 135/93
DRsp Nr. 1995/9918
Haftungsverteilung bei Anfahren eines vor dem Fahrzeug knienden Arbeiters auf einem Werksgelände
1. Besteigt ein Kraftfahrer seinen Pritschenwagen, den er kurzfristig auf einem Werksgelände abgestellt hat und überrollt beim Anfahren einen vor dem Fahrzeug knienden Arbeiter, dann trifft ihn an dem Unfall deshalb ein Verschulden, weil er aufgrund eines in der Nähe des Fahrzeugs liegenden Kabels mit Arbeiten in der Umgebung seines Fahrzeugs rechnen musste.2. Das Mitverschulden des verletzten Arbeiters beträgt 30 %.