OLG München - Urteil vom 07.06.1983
5 U 4844/82
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 17 Abs. 4 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 1064

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf der rechten Fahrbahnseite abgestelltes Fahrzeug außerorts bei Dunkelheit

OLG München, Urteil vom 07.06.1983 - Aktenzeichen 5 U 4844/82

DRsp Nr. 1994/12827

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf der rechten Fahrbahnseite abgestelltes Fahrzeug außerorts bei Dunkelheit

»1. Hat ein Kraftfahrer seinen Pkw außerorts bei Dunkelheit auf der rechten Fahrbahnseite abgestellt und nur die "Parkbeleuchtung" (linker Scheinwerfer mit Standlicht, linke Schlussleuchte) eingeschaltet, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine (Mit-) Ursächlichkeit dieses Verstoßes gegen die Beleuchtungsvorschriften für das Auffahren eines von hinten kommenden Kraftfahrers.2. Sofern nicht eine erheblich überhöhte Geschwindigkeit des Auffahrenden erwiesen ist, erscheint eine Haftungsverteilung von 50:50 angemessen.«

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 17 Abs. 4 ;
Fundstellen
VersR 1983, 1064