BGH - Urteil vom 07.02.1967
VI ZR 126/65
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Reifenschaden liegengebliebenes Fahrzeug auf der Autobahn

BGH, Urteil vom 07.02.1967 - Aktenzeichen VI ZR 126/65

DRsp Nr. 2008/15029

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Reifenschaden liegengebliebenes Fahrzeug auf der Autobahn

Bleibt ein Fahrzeug mit einem Reifenschaden auf der Überholspur der Autobahn liegen und fährt ein weiteres Fahrzeug auf, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des liegengebliebenen Fahrzeugs gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;

Tatbestand: