OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.10.1981
15 U 33/81
Normen:
StVO § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 40

Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.1981 - Aktenzeichen 15 U 33/81

DRsp Nr. 1994/9333

Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

1. Fährt ein Fahrzeug des fließenden Verkehrs auf ein auf der Fahrbahn haltendes, zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug auf, so ist der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs widerlegt, wenn der Linksabbieger sich erst unmittelbar zuvor eingeordnet und seine Abbiegeabsicht angezeigt hatte.2. Einem Linksabbieger trifft die Pflicht, die erste Rückschau, die Anzeige der Richtungsänderung und das Einordnen zur Fahrbahnmitte hin so frühzeitig vorzunehmen, dass sich der nachfolgende Verkehr gefahrlos auf die Situation einstellen kann. Dies gilt in besonderem Maße beim Linksabbiegen in Grundstückseinfahren, bei denen der nachfolgende Verkehr noch weniger mit einem Abbiegen rechnet.