BGH - Urteil vom 22.02.1966
VI ZR 199/64
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
OLG Schleswig,
LG Kiel,

Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen querstehenden Lkw bei Dunkelheit

BGH, Urteil vom 22.02.1966 - Aktenzeichen VI ZR 199/64

DRsp Nr. 2008/15069

Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen querstehenden Lkw bei Dunkelheit

1. Fährt ein Fahrzeug bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes Hindernis auf, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrers.2. Jedoch trifft einen querstehenden Lkw eine weit überwiegende Mitverursachung, so dass eine Haftungsverteilung von 1/4 zu _ zu dessen Lasten gerechtfertigt ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 ;

Tatbestand: