Am 6. Januar 1961 morgens um 5.30 Uhr fuhr der Beklagte den am 31. August 1933 geborenen Bergmann Hans F., der auf dem Wege zur Arbeitsstätte zu Rade vor ihm herfuhr, in der Dunkelheit bei leichtem Nieselregen auf der erleuchteten Bahnhofstraße in W. kurz vor der Einmündung der Grünstraße von hinten an. R. wurde nach vorne auf die andere Fahrbahn gegen einen in diesem Augenblick auf dieser Fahrbahn entgegenkommenden Volkswagen geschleudert. Auf dem Wege zum Krankenhaus verstarb er an den Unfallverletzungen.
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