OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.03.1973
1 U 89/72
Normen:
SHG § 1 § 3 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1973, 639

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein auf den Schienen zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.1973 - Aktenzeichen 1 U 89/72

DRsp Nr. 1994/9501

Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein auf den Schienen zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug

1. Ein Linksabbieger darf sich auf Straßenbahngleisen zum Einbiegen einordnen, wenn eine Straßenbahn nicht in Sicht oder soweit entfernt ist, dass deren Fahrer ohne Weiteres in der Lage ist, sich auf das auf den Schienen stehende Kfz einzustellen.2. Fährt die Straßenbahn auf, haftet der Unternehmer des Straßenbahnbetriebs voll.

Normenkette:

SHG § 1 § 3 ; StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 Abs. 1 ;

Hinweise:

So auch zu 1. OLG Düsseldorf v. 08.02.1973, VersR 1974, 1111 Siehe auch Filthaut, DAR 1973, 309: "Die Verpflichtung des Fahrverkehrs, Straßenbahnen ungehinderte Durchfahrt zu gewähren."

Fundstellen
VersR 1973, 639