Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf den Gleisen nach links eingeordneten PKW
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.1965 - Aktenzeichen 1 U 1/65
DRsp Nr. 1994/9532
Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf den Gleisen nach links eingeordneten PKW
Ordnet ein PKW sich unmittelbar vor einer herannahenden Straßenbahn auf den Gleisen zum Abbiegen nach links ein und fährt die Straßenbahn auf den PKW auf, so trägt der PKW die alleinige Haftung.