AG Köln - Urteil vom 26.08.2005
266 C 551/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 ;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2006, 4

Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein Motorrad

AG Köln, Urteil vom 26.08.2005 - Aktenzeichen 266 C 551/03

DRsp Nr. 2008/11114

Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein Motorrad

Kommt es zu einem Auffahren eines LKW auf ein Motorrad, so ist jedenfalls dann von einer hälftigen Mitverantwortung auszugehen, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Motorradfahrer den LKW vor dem Unfall rechts überholt und sich dann vor diesen gesetzt hat.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 ;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2006, 4