Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein Motorrad
AG Köln, Urteil vom 26.08.2005 - Aktenzeichen 266 C 551/03
DRsp Nr. 2008/11114
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf ein Motorrad
Kommt es zu einem Auffahren eines LKW auf ein Motorrad, so ist jedenfalls dann von einer hälftigen Mitverantwortung auszugehen, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Motorradfahrer den LKW vor dem Unfall rechts überholt und sich dann vor diesen gesetzt hat.