OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.12.1974
12 U 135/73
Normen:
ZPO § 286 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1975, 956

Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einem von einem Wirtschaftsweg auf eine Landstraße einbiegenden, querstehenden LKW

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.1974 - Aktenzeichen 12 U 135/73

DRsp Nr. 1994/9475

Haftungsverteilung bei Auffahren eines PKW auf einem von einem Wirtschaftsweg auf eine Landstraße einbiegenden, querstehenden LKW

Fährt ein PKW auf einer Landstraße auf einen im Zuge eines Einbiegevorgangs quer auf der Fahrbahn stehenden Lastzug mit einem Tiefladeranhänger auf, so spricht zwar der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Auffahrenden. Jedoch wiegt das Verschulden des LKW-Fahrers weit schwerer, der eingebogen ist, ohne sich zu vergewissern, dass die Straße in beiden Richtungen frei ist. Es ist daher von einer Haftungsverteilung 1/5 zu 4/5 zu Lasten des LKW auszugehen.

Normenkette:

ZPO § 286 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1975, 956