AG Saalfeld vom 03.11.1999
5 C 941/98
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1, 4 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 414

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall zweier überholender Fahrzeuge

AG Saalfeld, vom 03.11.1999 - Aktenzeichen 5 C 941/98

DRsp Nr. 2008/13765

Haftungsverteilung bei Auffahrunfall zweier überholender Fahrzeuge

Überholen zwei Fahrzeuge einen langsam fahrenden Traktor, setzt dieser während des Überholvorgangs zum Linksabbiegen an, so dass der nachfahrende PKW infolge einer Vollbremsung des Vorausfahrenden auf diesen auffährt, so haftet der Traktor dem auffahrenden Fahrzeug für 30% seines Schadens.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1, 4 ;
Fundstellen
DAR 2000, 414