AG Singen - Urteil vom 10.02.1976
4 C 303/75
Normen:
StVO § 4 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 629
VersR 1977, 629

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

AG Singen, Urteil vom 10.02.1976 - Aktenzeichen 4 C 303/75

DRsp Nr. 1994/15920

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug wegen Wildwechsel stark abgebremst hat, so trägt das auffahrende Fahrzeug den vollen Schaden, wenn angesichts des auch von ihm erkannten Wildwechsels mit einem starken Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs zu rechnen war.

Normenkette:

StVO § 4 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1977, 629
VersR 1977, 629