OLG Koblenz - Urteil vom 28.01.1980
12 U 1137/78
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 753

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an der Einmündung in eine bevorrechtigte Straße

OLG Koblenz, Urteil vom 28.01.1980 - Aktenzeichen 12 U 1137/78

DRsp Nr. 1994/11910

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an der Einmündung in eine bevorrechtigte Straße

Kommt es an einer Einmündung in eine bevorrechtigte Straße zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug an der Sichtlinie erneut anhält, so trägt das auffahrende Fahrzeug die volle Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 ;
Fundstellen
VersR 1980, 753