Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
OLG Celle, Urteil vom 26.07.1984 - Aktenzeichen 5 U 277/83
DRsp Nr. 1994/8446
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn
Fährt ein Fahrzeug auf der Autobahn auf ein schon geraume Zeit vor ihm auf derselben Fahrspur fahrendes Fahrzeug auf, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Auffahrenden. Dieser Anscheinsbeweis kann nicht schon dadurch erschüttert werden, dass der Auffahrende behauptet, er sei nur aufgefahren, weil das vor ihm fahrende Fahrzeug ins Schleudern gekommen sei. Er muss vielmehr beweisen, dass das Schleudern des vorausfahrenden Fahrzeugs unfallursächlich war.