LG Aachen - Urteil vom 01.06.1984
3 S 76/84
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZfS 1985, 129
ZfS 1985, 129
ZfS 1985, 129

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einen für ein Kaninchen plötzlich bremsendes Fahrzeug

LG Aachen, Urteil vom 01.06.1984 - Aktenzeichen 3 S 76/84

DRsp Nr. 1994/14225

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf einen für ein Kaninchen plötzlich bremsendes Fahrzeug

Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil das vorausfahrende Fahrzeug wegen eines die Straße überquerenden Kaninchens plötzlich abbremst, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/5 zu 4/5 zu Lasten des Auffahrenden auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen
ZfS 1985, 129
ZfS 1985, 129
ZfS 1985, 129