OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.08.1973
15 U 13/73
Normen:
StVO § 4 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
MDR 1974, 42
VersR 1974, 604

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in einer Fahrzeugkolonne auf der Autobahn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.1973 - Aktenzeichen 15 U 13/73

DRsp Nr. 1994/9498

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in einer Fahrzeugkolonne auf der Autobahn

Wer auf der Autobahn in einer Fahrzeugkolonne, wenn der Vordermann normal abbremst, so spät reagiert, daß er hart abbremsen muß, verschuldet den Auffahrunfall des folgenden Fahrzeugs. Der Eigentümer des auffahrenden Fahrzeugs kann Ersatz in Höhe von 80 % der Schäden verlangen, wenn sein Vordermann trotz harten Bremsens seinerseits aufgefahren ist und offenbleibt, ob der zuletzt Auffahrende hätte halten können, ohne zu kollidieren, wenn sein Vordermann nicht aufgefahren wäre.

Normenkette:

StVO § 4 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
MDR 1974, 42
VersR 1974, 604