KG - Urteil vom 01.11.1984
12 U 3398/83
Normen:
StVO § 12 Abs. 4 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1985, 26

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit einem in zweiter Reihe parkenden Fahrzeug

KG, Urteil vom 01.11.1984 - Aktenzeichen 12 U 3398/83

DRsp Nr. 1994/7868

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit einem in zweiter Reihe parkenden Fahrzeug

Fährt ein Fahrzeug auf ein in zweiter Reihe parkendes Fahrzeug auf, so haftet es voll. Eine Mithaftung des in zweiter Reihe parkenden Fahrzeugs kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

StVO § 12 Abs. 4 ;

Hinweise:

Siehe auch Hauser, DAR 1984, 271: "Halten und Parken in zweiter Reihe."

Fundstellen
VerkMitt 1985, 26