Die Berufung der Klägerin vom 17.02.2016 gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.01.2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das vorgenannte Urteil des Landgerichts München I und dieses Urteil sind jeweils vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Von einer Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird abgesehen (§§ 540 II, 313 a I 1 ZPO i.V.m. §
B.
I. Die Berufung war zurückzuweisen, weil sie zwar zulässig, aber unbegründet ist.
1.) Die Klägerin hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf samtverbindliche Zahlung von 4.968,52 € nebst Zinsen.
a) Zur Position Kfz-Schaden (4.500,00 €):
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|