Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz
AG Landstuhl, Urteil vom 17.06.2005 - Aktenzeichen 2 C 86/05
DRsp Nr. 2008/11115
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem öffentlichen Parkplatz
Kommt es auf einem öffentlichen Parkplatz zu einer Kollision, weil ein rückwärts aus einer Parklücke ausfahrendes Fahrzeug den PKW nach links bewegt und dabei mit einem gerade in die links neben ihm befindliche Parklücke einfahrenden Fahrzeug zusammen stößt, das wiederum möglicherweise eine zu weite Kurve gefahren ist, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des Einfahrenden auszugehen.