OLG Köln - Urteil vom 24.10.1985
18 U 37/85
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
r+s 1986, 280

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen

OLG Köln, Urteil vom 24.10.1985 - Aktenzeichen 18 U 37/85

DRsp Nr. 1994/12405

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen

Überholt ein Kraftfahrer auf der Landstraße eine Fahrzeugkolonne äußerst waghalsig und rücksichtslos und kommt er infolge leichten Ausscherens eines in der Kolonne fahrenden Verkehrsteilnehmers zu Schaden, so trägt er die volle Haftung.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Annahme der Revision der Klägerin durch Beschluß vom 30. September 1986 (VI ZR 281/85) abgelehnt.

Fundstellen
r+s 1986, 280