OLG Hamburg - Urteil vom 06.09.1974
14 U 179/73
Normen:
StVG § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1975, 911

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen auf der Autobahn

OLG Hamburg, Urteil vom 06.09.1974 - Aktenzeichen 14 U 179/73

DRsp Nr. 1994/10165

Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen auf der Autobahn

1. Kommt es zur Berührung eines auf der Überholspur einer Autobahn überholenden mit einem auf der rechten Fahrspur fahrenden Fahrzeug, so spricht kein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Unfall durch einen Fahrspurwechsel des rechts fahrenden Fahrzeugs verursacht worden ist.2. Kann ein Verschulden eines der PKW-Fahrer nicht nachgewiesen werden, so wiegt die Betriebsgefahr beider Fahrzeuge gleich hoch, so dass von hälftiger Schadensteilung auszugehen ist. Die Betriebsgefahr des auf der Autobahn überholenden PKW ist nicht höher zu bewerten als die des auf der rechten Fahrspur überholenden Fahrzeugs.

Normenkette:

StVG § 17 ;
Fundstellen
VersR 1975, 911