Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. März 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.129,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. August 2015 zu zahlen.
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