KG - Urteil vom 17.12.1973
12 U 514/73
Normen:
StVO § 15 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1974, 96

Haftungsverteilung bei einem Unfall im Zusammenhang mit einem in einer Qualmwolke mit Motorschaden liegen gebliebenen PKW

KG, Urteil vom 17.12.1973 - Aktenzeichen 12 U 514/73

DRsp Nr. 1994/8050

Haftungsverteilung bei einem Unfall im Zusammenhang mit einem in einer Qualmwolke mit Motorschaden liegen gebliebenen PKW

1. Ein PKW-Fahrer handelt schuldhaft, wenn er auf einer stark befahrenen Autobahn bemerkt, dass der Motor blockiert, er aber nicht sofort an den rechten Fahrbahnrand fährt, sondern zuwartet, bis Qualm in den Innenraum dringt, um dann die Tür aufzureißen, ohne sich zuvor zu vergewissern, dass der unmittelbar nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird.2. Ein nachfolgender PKW handelt schuldhaft, wenn er mit nur unwesentlich herabgesetzter Geschwindigkeit in die Qualmwolke hineinfährt.3. Kommt es zu einem Unfall, weil der nachfolgende PKW der sich öffnenden Fahrertür ausweicht, so ist der Schaden zwischen beiden Fahrzeugen hälftig zu teilen.

Normenkette:

StVO § 15 ;

Hinweise:

Vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken v. 26.10.1973, VerkMitt 1974, 48.

Fundstellen
VerkMitt 1974, 96