Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem aus einer Gruppe auf die Fahrbahn laufenden 8-jährigen Kind
OLG Hamm, vom 19.11.1999 - Aktenzeichen 26 U 28/99
DRsp Nr. 2008/13559
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem aus einer Gruppe auf die Fahrbahn laufenden 8-jährigen Kind
Ein Fahrzeugführer, der eine auf dem Gehweg oder dem daran angrenzenden Seitenstreifen befindliche Gruppe von etwa 8-jährigen Schülern mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h passiert, verstößt gegen § 3 Abs. 2aStVO. Läuft ein Kind ohne Rücksicht auf den Straßenverkehr auf die Straße und wird es von dem Fahrzeug erfasst, so trifft den Fahrer unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Kindes eine Haftungsquote von 2/3.