Am 18. Dezember 1958 gegen 9.45 Uhr kam es in L. an der Kreuzung der M.-Straße (Bundesstraße 18) mit dem Straßenzug Sch./Sch.-Weg zum Zusammenstoß zwischen einem vom Kläger gelenkten Kasten-Lkw Daimler-Benz und einem vom Beklagten M. gelenkten Büssing-Lkw. Halter des Kastenwagens war der Oberingenieur K. in S.; das Fahrzeug war für Zwecke des von ihm betriebenen Röntgeninstituts für Materialprüfungen und Strahlenschutzmessungen als "Röntgenwagen" eingerichtet. Der Büssing-Lkw gehörte dem Bauunternehmer G. in H., Krs. B.; auf dem Fahrzeug war ein Kran aufmontiert, dessen Ausleger nach vom über das Führerhaus hinwegragte. Der Röntgenwagen befuhr die M.-Straße in nördlicher Richtung stadtauswärts, der Büssing-Lkw kam ihm auf der Straße entgegen.
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