Auf die Berufung der Klägerin vom 04.07.2013 wird das Endurteil des LG Landshut vom 14.06.2013 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin samtverbindlich 5.988,57 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.07.2012 zu bezahlen.
2. 3. II. III. IV.
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