Die Parteien stießen am 11. August 1961 gegen 15.30 Uhr auf der Bundesstraße 34 zwischen W. und T. mit ihren Kraftwagen zusammen. Der Kläger begehrt vom Beklagten Ersatz wegen des dabei erlittenen Körper- und Sachschadens nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes. Zu dem Unfall in der Nähe des Kilometersteins 57,8 kam es wie folgt:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|