Haftungsverteilung bei Erfassen eines Fußgängers beim Zurücksetzen eines Tanklastzuges
OLG Oldenburg, vom 09.06.2000 - Aktenzeichen 6 U 55/00
DRsp Nr. 2008/13624
Haftungsverteilung bei Erfassen eines Fußgängers beim Zurücksetzen eines Tanklastzuges
»1. An die Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Zurücksetzen eines Tanklastzuges sind besonders strenge Anforderungen zu stellen.2. Der Verletzte handelt grob fahrlässig, wenn er sich in Kenntnis des baldigen Zurücksetzens des Lastzuges in dessen Heckbereich und damit in dessen Gefahrenbereich begibt.«3. Haftungsquote 1/3 : 2/3 zu Lasten des Fußgängers, der grob fahrlässig gehandelt hat, als er sich in den Heckbereich des Tanklastzuges begab.