BGH - Urteil vom 11.05.1965
VI ZR 263/63
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Haftungsverteilung bei Erfassen eines Teilnehmers an einem Polterabend durch einen Schutt abkippenden Lkw

BGH, Urteil vom 11.05.1965 - Aktenzeichen VI ZR 263/63

DRsp Nr. 2008/15095

Haftungsverteilung bei Erfassen eines Teilnehmers an einem Polterabend durch einen Schutt abkippenden Lkw

Den Fahrer eines Lkw trifft kein Verschulden, wenn er nach dem Abkippen von Schutt auf einem Polterabend davonfährt und einen in den Gefahrenberiech des Lkw hineinlaufenden Teilnehmer erfasst

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;

Tatbestand: