Haftungsverteilung bei Erfassen eines Teilnehmers an einem Polterabend durch einen Schutt abkippenden Lkw
BGH, Urteil vom 11.05.1965 - Aktenzeichen VI ZR 263/63
DRsp Nr. 2008/15095
Haftungsverteilung bei Erfassen eines Teilnehmers an einem Polterabend durch einen Schutt abkippenden Lkw
Den Fahrer eines Lkw trifft kein Verschulden, wenn er nach dem Abkippen von Schutt auf einem Polterabend davonfährt und einen in den Gefahrenberiech des Lkw hineinlaufenden Teilnehmer erfasst