KG - Urteil vom 15.02.1982
12 U 3915/81
Normen:
StVG § 9 Abs. 4 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1982, 66

Haftungsverteilung bei Hineinfahren in eine ampelgeregelte Kreuzung

KG, Urteil vom 15.02.1982 - Aktenzeichen 12 U 3915/81

DRsp Nr. 1994/7927

Haftungsverteilung bei Hineinfahren in eine ampelgeregelte Kreuzung

1. Der Teilnehmer des Geradeausverkehrs, der bei Beginn der Grünphase der für ihn geltenden Ampel "mit fliegendem Start" in den Einmündungsbereich einer rechts von ihm einmündenden Straße einfährt, braucht trotz durch Fahrzeuge des Mitverkehrs versperrter Sicht nicht damit zu rechnen, daß in diesem Augenblick noch ein entgegenkommender Linksabbieger in seine Fahrbahn einbiegt.2. Auch in einem solchen Fall verbleibt es bei voller Haftung des das Vorrecht des Gegenverkehrs mißachtenden Linksabbiegers.

Normenkette:

StVG § 9 Abs. 4 ;

Hinweise:

So auch OLG Schleswig v. 27.02.1975, VersR 1975, 674. Vgl. auch BayObLG v. 23.06.1965, DAR 1965, 278 = VRS 29, 304 u. v. 12.07.1967, DAR 1967, 333 = VRS 34, 42; KG v. 09.07.1970, VRS 39, 266; OLG Schleswig v. 14.03.1975, VersR 1976, 96.

Fundstellen
VerkMitt 1982, 66